Regeln, Vorschriften & Artenlisten
Alles, was Sie für eine erfolgreiche Teilnahme an der nächsten ETC wissen müssen
ETC Wettbewerbsregeln
Nach dem ETC 2018 in Salzburg, Österreich, wurden alle Anregungen sorgfältig geprüft und die Regeln und Vorschriften überarbeitet.
Die wichtigste Änderung ist, dass späte Anmeldungen nicht mehr möglich sind. Alle Wettbewerbsbeiträge, ebenso der Kauf des Show-Passes und die Teilnahme am Gala-Dinner, müssen mindestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Voraus angemeldet werden. (Details dazu finden sich unter Registration, Seite 2.)
Bitte lest die Regeln aufmerksam durch, da es einige kleine, aber wichtige Änderungen gibt. Diese neue Version, die für die nächste ETC-Ausgabe gültig ist, wurde im Juli 2019 veröffentlicht.
Es ist unbedingt erforderlich, dass jeder Teilnehmerin die aktuell gültige Version der ETC-Wettbewerbsregeln kennt – um Missverständnisse und Enttäuschungen zu vermeiden.
ETC Artenlisten
Diese Listen sind verbindlich für alle Vogel-, Säugetier- und Wildtierkategorien in der Professional- und Master-Division.
Anhand dieser Listen wird bestimmt, in welche Unterkategorie (z. B. große Vögel B3, mittelgroße Vögel B2 oder kleine Vögel B1) euer Präparat eingereicht werden muss.
Bitte beachtet: Wenn ihr eine Art anmeldet, die nicht auf den Listen steht, vermerkt auf dem Anmeldeformular „nicht auf Liste“.
Die endgültige Entscheidung, in welcher Kategorie euer Präparat bewertet wird, trifft der/die Wettbewerbsleiter*in vor Ort.
(Dies gemäß den Vorschriften unter ETC Species Lists, Seite 5.)